FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.03.2012
2 K 336/12
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1;

Freiberuflichkeit einer mobilen Anästhesiepraxis trotz der Beschäftigung einer angestellten Ärztin

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.03.2012 - Aktenzeichen 2 K 336/12

DRsp Nr. 2012/22805

Freiberuflichkeit einer mobilen Anästhesiepraxis trotz der Beschäftigung einer angestellten Ärztin

1. Eine Gemeinschaftspraxis für Anästhesie in der Rechtsform einer GbR, die eine mobile Anästhesiepraxis betreibt und nicht über eigene Praxisräume verfügt, ist auch dann leitend und eigenverantwortlich i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG und damit freiberuflich tätig, wenn sie zwar eine angestellte Anästhesistin beschäftigt, die jedoch nur für einfach gelagerte Anästhesien eingeteilt wird, wogegen ausschließlich die an der GbR beteiligten Ärzte alle schwierigen Fälle, sämtliche Aufklärungsgespräche sowie Voruntersuchungen selbst durchführen, die Behandlungsmethode (auch für die von der angestellten Ärzten behandelten Patienten) festlegen und die Anästhesieunterlagen mit dem Logo der Praxis übergeben (entgegen Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt v. 24.8.2006, 1 K 982/03).