Streitig ist die Steuerfreiheit einer Abfindung.
Der im Jahre 1923 geborene Kläger war seit Juli 1982 Mitglied des Vorstandes der ... (AG) Der Aufsichtsrat der AG verlängerte die entsprechende Bestellung des Klägers im Juni 1987 für weitere 5 Jahre. Die Vorstandstätigkeit des Klägers war zuletzt (Januar bis März 1990) mit rund DM 36.000 p.m. zuzüglich Tantiemen dotiert, die für das Geschäftsjahr 1988/1989 der AG DM 57.290 betrugen.
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