Streitig ist, ob dem Kläger (Kl.) der Freibetrag nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 13 a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG zusteht.
Die Erblasserin M. X. ist am 20.11.1999 verstorben. Sie ist von ihren Söhnen H. (Kl.) und C. zu je 1/2 beerbt worden.
Die Erblasserin war Inhaberin von Geschäftsanteilen der Z.... GmbH (GmbH) und der Z.... GmbH &Co KG (KG). An den beiden Gesellschaften war auch der vorverstorbene Ehemann der Erblasserin beteiligt.
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