Freibetrag für Veräußerungsgewinne; Verbrauch bei endgültiger rechtswidriger Berücksichtigung; Wechsel der Einkunftsart; Personenbezogenheit des Freibetrages
FG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2008 - Aktenzeichen 8 K 4495/07 E
DRsp Nr. 2009/20029
Freibetrag für Veräußerungsgewinne; Verbrauch bei endgültiger rechtswidriger Berücksichtigung; Wechsel der Einkunftsart; Personenbezogenheit des Freibetrages
1. Der Verbrauch des Freibetrages für Veräußerungsgewinne gem. § 16 Abs. 4EStG tritt auch dann ein, wenn er in der Vergangenheit zu Unrecht gewährt worden ist und die Steuervergünstigung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.2. Dies gilt auch bei einem zwischenzeitlichen Wechsel der Einkunftsart, da die Einmaligkeit des Freibetrages personenbezogen ist.