BFH, Beschluß vom 25.07.2001 - Aktenzeichen XI B 149/99
DRsp Nr. 2002/6522
Freie Beweiswürdigung; Urteilsinhalt [§ 96 FGO]
Wird im NZB-Verfahren lediglich vorgetragen, die Ausführungen eines beauftragten Gutachters in der mündlichen Verhandlung seien nicht berücksichtigt worden, fehlt es aber an der Darlegung, welchen Inhalt die Ausführungen hatten und welche Schlussfolgerungen das FG daraus hätte ziehen müssen, so wird ein Verstoß gegen § 96FGO damit nicht schlüssig dargelegt.