FG München - Urteil vom 08.05.2018
6 K 2979/17
Fundstellen:
EFG 2018, 1447

Freifahrkarten für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge, wenn sie aufgrund eines privatrechtlichen Anstellungsvertrags gezahlt werden

FG München, Urteil vom 08.05.2018 - Aktenzeichen 6 K 2979/17

DRsp Nr. 2018/9858

Freifahrkarten für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge, wenn sie aufgrund eines privatrechtlichen Anstellungsvertrags gezahlt werden

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungsgründe

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die in den Streitjahren 2015 und 2016 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der am ... geborene Kläger war bis Ende Juni 1994 als Beamter für die Deutsche Bahn tätig. Am ... 1994 schloss er mit der "Deutsche Bahn Aktiengesellschaft" (DB AG) einen Anstellungsvertrag, der unter der Bedingung stand, dass das Bundeseisenbahnvermögen den Kläger unter Wegfall der Besoldung ab ... 1994 aus seinem Beamtenverhältnis beurlaubt. Der Anstellungsvertrag endete nach den in § 4 näher geregelten Voraussetzungen. Ausdrücklich vorgesehen war auch die Vertragsbeendigung mit dem Ende des Monats, in dem der Kläger das 65. Lebensjahr vollendet. Der Anstellungsvertrag enthielt u.a. folgende Klauseln:

§ 7 Versorgung: