Der Antrag auf Freigabe der Eintragung der zu TOP 9 in der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 30.08.2022 beschlossenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
A.
Die Antragstellerin ist eine partiell börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Über ihr Vermögen wurde 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet, dass mit Insolvenzplan 2009 aufgehoben wurde. Ihr Grundkapital wurde in der Folge - zuletzt 2017/18 - auf 1.407.234 €, eingeteilt in nennwertlose Stückaktien derselben Zahl, erhöht. Es handelt sich bei ihr um einen sog. Börsenmantel ohne eigenes operatives Geschäft.
Die Antragstellerin hat keine Einnahmen außer aus einem nachrangigen Darlehen der Muttergesellschaft der P. G. GmbH, ihrer Hauptaktionärin (im folgenden: P. ). Ihr Fortbestehen ist derzeit aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung gesichert, die bis zum 30.06.2023 befristet ist.
1. 2.
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