Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg - 3. Zivilsenat und Kartellsenat - vom 29. Dezember 2020 teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 11. Zivilkammer - vom 20. Mai 2020 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
1.den nachfolgend wiedergegebenen, am 16. Januar 2018 gelöschten Beitrag des Klägers wieder freizuschalten ("Post 1"):
2.den nachfolgend wiedergegebenen, am 22. Februar 2018 gelöschten Beitrag des Klägers wieder freizuschalten ("Post 2"):
3.den nachfolgend wiedergegebenen, am 8. Juni 2018 gelöschten Beitrag des Klägers wieder freizuschalten ("Post 4"):
4. 5. 6. 7. 8. 9.
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