LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 09.03.2021
11 TaBV 1371/20
Normen:
GKG § 2 Abs. 2; DSGVO;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 12
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 18.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 15/20

Freistellung der Seminarkosten für SchwerbehindertenvertretungZulässige DSGVO-Grundschulung aus aktuellem betrieblichen Anlass

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2021 - Aktenzeichen 11 TaBV 1371/20

DRsp Nr. 2021/13252

Freistellung der Seminarkosten für Schwerbehindertenvertretung Zulässige DSGVO -Grundschulung aus aktuellem betrieblichen Anlass

Die Schwerbehindertenvertretung des öffentlichen Arbeitgebers hat Anspruch auf Kostenfreistellung für die Teilnahme am Seminar "Datenschutz und Gleichbehandlung", da es sich unter Beachtung des Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel um eine notwendige Wissensvermittlung handelt.

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 18. Juni 2020 - 3 BV 15/20 - wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GKG § 2 Abs. 2; DSGVO;

A.

Die Beteiligten streiten über die Freistellung von den Kosten der Seminarteilnahme (Seminargebühren und Hotelkosten), die durch die Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an dem Seminar "Datenschutz und Gleichbehandlung: Als SBV Benachteiligungen wirksam verhindern" entstanden sind.