FG Köln - Urteil vom 24.10.2002
2 K 6627/96
Normen:
DBA-USA Art. 28 Abs. 1 ; DBA-USA Art. 28 Abs. 1 lit f ;

Freistellung im Ansässigkeitsstaat verbindlich für Anwendung von Art. 28 Abs. 1 lit. f DBA-USA

FG Köln, Urteil vom 24.10.2002 - Aktenzeichen 2 K 6627/96

DRsp Nr. 2003/553

Freistellung im Ansässigkeitsstaat verbindlich für Anwendung von Art. 28 Abs. 1 lit. f DBA-USA

1. Ob eine Person i.S.d. Art. 28 Abs. 1 lit. f DBA-USA eine nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Organisation ist und ob sie als solche von der Einkommensteuer im Ansässigkeitsstaat freigestellt worden ist, wird durch die Freistellung im Ansässigkeitsstaat für den "anderen Staat" verbindlich festgestellt. 2. Die Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 lit. f DBA-USA sind auch dann erfüllt, wenn die Organisation weder Begünstigte, Mitglieder noch Teilhaber hat.

Normenkette:

DBA-USA Art. 28 Abs. 1 ; DBA-USA Art. 28 Abs. 1 lit f ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Freistellung gemäß § 50d des Einkommensteuergesetzes - EStG - in Verbindung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika - DBA USA - vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG bzgl. der inländischen Einkünfte der Klägerin aus den Zahlungen von 3 verschiedenen inländischen Lizenznehmern der Klägerin ...