Freistellung vom Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler
FG Köln, Beschluss vom 23.01.1997 - Aktenzeichen Beschluß
DRsp Nr. 2005/919
Freistellung vom Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler
1. Gegen die Aufhebung eines Freistellungsbescheides kann Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, weil hierin ein vollziehbarer Verwaltungsakt zu erblicken ist. Der Vergütungsschuldner hat dabei auch ein Rechtsschutzinteresse, solange seine Inanspruchnahme als Haftender nicht ausgeschlossen ist.2. Die Freistellung eines inländischen Vergütungsschuldners von dem Steuerabzug für Darbietungen ausländischer Künstler in Deutschland setzt voraus, dass die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte nach einem DBA in Deutschland nicht besteuert werden. Für Großbritannien gilt dies, sofern die Einkünfte einem in Großbritannien im steuerlichen Sinne ansässigen Unternehmen als gewerbliche Gewinne zuzurechnen sind, ohne dass eine Betriebsstätte dieses Unternehmens in Deutschland tätig würde.