SchlHOLG - Urteil vom 09.02.2016
3 U 38/15
Normen:
HGB § 128; HGB § 161 Abs. 2; HGB § 171; HGB § 172 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 07.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 188/14

Freistellungsanspruch aus einem Kaufvertrag über eine Beteiligung an einer KGNicht durch vorhandenes Kapital oder Vermögenseinlagen gedeckte Ausschüttungen

SchlHOLG, Urteil vom 09.02.2016 - Aktenzeichen 3 U 38/15

DRsp Nr. 2020/14772

Freistellungsanspruch aus einem Kaufvertrag über eine Beteiligung an einer KG Nicht durch vorhandenes Kapital oder Vermögenseinlagen gedeckte Ausschüttungen

Tenor

Auf die Berufung, der Klägerin wird das am 7.04.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe, Aktenzeichen 6 O 188/14, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I.

Der Beklagte wird verurteilt,

die Klägerin von der Forderung des Herrn Rechtsanwalts Hendrik Gittermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der "MS August Schulte" Schifffahrtsgesellsehaft mbH & Co. KG auf Rückzahlung der vom Beklagten zur Zeit seiner Beteiligung als Kommanditist bis zum xxx erhaltenen, nicht durch Gewinn abgedeckten Ausschüttungen in Höhe von xxx € aus der Beteiligung an der "MS Auguste Schulte" Schifffahrtsgesellsehaft mbH & Co. KG freizustellen,

sowie der Klägerin die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von xxx € zu erstatten.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz und in zweiter Instanz trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

HGB § 128; HGB § 161 Abs. 2; HGB § 171; HGB § 172 Abs. 4;

Gründe

I.

a) b)