FG Münster - Beschluss vom 28.06.1999
5 V 3093/99 L
Fundstellen:
EFG 1999, 971

Freistellungsbescheinigung bei geringfügiger Beschäftigung

FG Münster, Beschluss vom 28.06.1999 - Aktenzeichen 5 V 3093/99 L

DRsp Nr. 2001/3021

Freistellungsbescheinigung bei geringfügiger Beschäftigung

Eine Freistellungsbescheinigung für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (630-DM-Arbeitsverhältnis) kann in der Regel nicht durch einstweilige Anordnung erlangt werden.

Gründe: