1. Die Kläger schlossen mit einer in Großbritannien ansässigen Versicherungsgesellschaft einen sofort beginnenden Rentenversicherungsvertrag gegen Einmalzahlung. Den Einmalbetrag, die Gebühr für die Kreditvermittlung sowie das im Rahmen der Finanzierung anfallende Disagio finanzierten die Kläger durch ein gesondertes Darlehen.
2. Das Urteil enthält umfangreiche Ausführungen zu den in die Prognose der Einkunftserzielungsabsicht einzubeziehenden Faktoren (statistische Lebenserwartung, Währungsumrechnung). Angesichts des konkreten Sachzusammenhangs des Finanzierungsaufwands zu den Rentenbezügen, die den Klägern von Anfang an zuflossen, sieht der BFH es für unbeachtlich an, dass ein Totalüberschuss womöglich erst nach 39 Jahren erzielt werden konnte.
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