Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Klage.
Der Kläger betrieb in den Streitjahren 2018 bis 2021 eine Shisha-Bar in C..., B...-straße. Im Zeitraum 1. August bis 8. Dezember 2022 führte der Beklagte in dem Betrieb eine Lohnsteuer-Außenprüfung durch. Aufgrund der Ergebnisse der Außenprüfung erließ der Beklagte am 26. Mai 2023 einen u. a. auf § 42d Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - gestützten Lohnsteuer-Haftungs- und Nachforderungsbescheid über insgesamt 46 446,40 EUR.
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