I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betreibt in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) überwiegend einen Großhandel mit Getränken. Die Getränke werden bei der A-GmbH in B eingekauft. Diese bezieht die Ware bei der C-GmbH in D, die die Getränke bei der E-KG abfüllen lässt. Die E-KG liefert die Ware unmittelbar in das Warenlager der Antragstellerin in F.
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