Streitig ist, ob ein Einspruch per E-Mail fristgemäß bei dem Beklagten eingegangen ist, verneinendenfalls ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.
Mit Einkommensteuerbescheiden vom 8. August 2018 setzte das ursprünglich zuständige Finanzamt X die Einkommensteuer 2015 bis 2017 fest. Verschiedene Werbungskosten wurden nicht anerkannt. In der Rechtsbehelfsbelehrung wurde im Falle der elektronischen Einspruchseinlegung die Benutzung von "Mein Elster" empfohlen.
Mit E-Mail an die Poststelle des Finanzamtes X vom 10. August 2018 beantragte der Prozessbevollmächtigte die schlichte Änderung dieser Bescheide hinsichtlich der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen, Kosten der Berufsbekleidung, Fachliteratur und Bürobedarf wie erklärt. Diesen Antrag lehnte das Finanzamt X am 23. August 2018 ab, weil der Kläger eine finanzielle Beteiligung im Haushalt des Lebensmittelpunktes nicht nachgewiesen habe.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|