I. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) wurde dem im Klageverfahren aufgetretenen Prozessbevollmächtigten des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger), S, am 6. Dezember 2002 zugestellt. Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision ging am 7. Januar 2003 und damit --wegen des Feiertags am 6. Januar 2003-- fristgerecht beim Bundesfinanzhof (BFH) ein.
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