I. Mit Bescheid vom 9. September 1982, den der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) in getrennten Ausfertigungen beiden damaligen Gesellschaftern der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GbR, bekannt gab, setzte er die Grunderwerbsteuer für einen 1981 erfolgten Grundstückserwerb aus einer Zwangsversteigerung gegen die Klägerin als Meistbietende fest. Einspruch und Klage gegen diesen Bescheid blieben erfolglos. Das klageabweisende Urteil wurde 1992 rechtskräftig. Die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides war während des Finanzrechtsstreits ausgesetzt.
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