FG Köln - Urteil vom 10.07.2019
7 K 3133/17
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 S. 1-2;

Fststellung einer Mitunternehmereigenschaft bei der Gewerbesteuerfestsetzung

FG Köln, Urteil vom 10.07.2019 - Aktenzeichen 7 K 3133/17

DRsp Nr. 2021/7669

Fststellung einer Mitunternehmereigenschaft bei der Gewerbesteuerfestsetzung

Tenor

Unter Änderung der Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2011 bis 2013 vom 09.11.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.11.2017 wird die Feststellung der Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" geändert in die Einkunftsart "Einkünfte aus selbständiger Arbeit"; die sonstigen Feststellungen zum Gewerbesteuermessbetrag und zur zu zahlenden Gewerbesteuer der Gesellschaft für 2011 bis 2013 werden aufgehoben.

Die Bescheide für 2011 bis 2013 vom 09.11.2015 über die negative Feststellung, dass der Beigeladene Herr W nicht als Mitunternehmer der Klägerin anzusehen ist, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.11.2017 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass der Beigeladene Herr W in den Streitjahren 2011 bis 2013 Mitunternehmer der Klägerin ist und dessen Einkünfte in die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen in der erklärten Höhe einzubeziehen. Die Berechnung der den Mitunternehmern zuzurechnenden Anteile an den Einkünften wird dem Beklagten nach Maßgabe der Gründe der Entscheidung auferlegt.