Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Handelsregister - vom 21. März 2019, Geschäfts-Nr.
Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Eintragungsantrag der Beteiligten vom 18. Februar 2019 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
I. Die am 7. Januar 2019 unter ihrer bisherigen Firmierung in das Handelsregister eingetragene Beteiligte hat am 18. Februar 2019 beantragt, unter anderem die gemäß satzungsänderndem Gesellschafterbeschluss vom selben Tag herbeigeführte Änderung ihrer Firma auf "x.. partners Steuerberatungsgesellschaft mbH" in das Handelsregister einzutragen.
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