FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.10.2006
1 K 170/05
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 20

Führung eines Fahrtenbuches

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.10.2006 - Aktenzeichen 1 K 170/05

DRsp Nr. 2006/29807

Führung eines Fahrtenbuches

1. Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn es erst im außergerichtlichen Vorverfahren mit einer Anlage der Kunden und mit Ziffern versehen wird, ob und wann welche Kunden besucht worden sind. 2. Die Eintragung der Insel "Sylt" im Fahrtenbuch ist nicht ausreichend.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Ansatz eines Privatanteils für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges und die Änderung der ESt- sowie GewStMB-Bescheide der Jahre 1999 bis 2001.

Der Kläger ist Großhändler und vertreibt seine Ware von seinem Wohnsitz in ... aus auf der Insel Sylt . Auf den Namen des Klägers waren in den Jahren 1999 bis 2001 mehrere Kraftfahrzeuge zugelassen. Darunter befanden sich ein privat genutzter Y und ein X, der im Betriebsvermögen des Klägers erfasst wurde. Den X meldete der Kläger als Saisonfahrzeug in den Monaten März bis November des Jahres an. Der geschätzte Bruttolistenpreis des X betrugt 140.000,00 DM.