Die Beteiligten streiten um den Ansatz eines Privatanteils für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges und die Änderung der ESt- sowie GewStMB-Bescheide der Jahre 1999 bis 2001.
Der Kläger ist Großhändler und vertreibt seine Ware von seinem Wohnsitz in ... aus auf der Insel Sylt . Auf den Namen des Klägers waren in den Jahren 1999 bis 2001 mehrere Kraftfahrzeuge zugelassen. Darunter befanden sich ein privat genutzter Y und ein X, der im Betriebsvermögen des Klägers erfasst wurde. Den X meldete der Kläger als Saisonfahrzeug in den Monaten März bis November des Jahres an. Der geschätzte Bruttolistenpreis des X betrugt 140.000,00 DM.
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