1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob die sog. Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verfassungsgemäß ist.
Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger erzielte im Streitjahr Arbeitslohn sowie eine Entschädigung wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem veräußerte der Kläger im Streitjahr eine im Jahr 1996 erworbene Eigentumswohnung.
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