FG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.05.2014
1 K 2136/13
Normen:
EStG § 34 Abs. 1; EStG § 24 Nr. 1a; GG Art. 3 Abs. 1;

Fünftelregelung bei der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ist verfassungsgemäß

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2014 - Aktenzeichen 1 K 2136/13

DRsp Nr. 2015/1001

Fünftelregelung bei der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ist verfassungsgemäß

Die Besteuerung von außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 Abs. 1 EStG nach der Fünftelregelung ist verfassungsgemäß, da sie bei einer Gesamtbetrachtung zu einer geringeren Besteuerung des insgesamt vom Steuerpflichtigen erwirtschafteten Einkommens führt.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1; EStG § 24 Nr. 1a; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die sog. Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verfassungsgemäß ist.

Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger erzielte im Streitjahr Arbeitslohn sowie eine Entschädigung wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem veräußerte der Kläger im Streitjahr eine im Jahr 1996 erworbene Eigentumswohnung.