FG München - Urteil vom 14.03.2019
14 K 1773/17
Fundstellen:
BB 2019, 2908
BB 2020, 2843

Für sog. Kraftstrom keine Steuerentlastung nach § 9a StromStG

FG München, Urteil vom 14.03.2019 - Aktenzeichen 14 K 1773/17

DRsp Nr. 2019/9740

Für sog. Kraftstrom keine Steuerentlastung nach § 9a StromStG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungsgründe

I.

Die Klägerin ist ein auf die Herstellung von Dämmstoffen spezialisiertes Unternehmen. Sie betreibt unter anderem ein Werk für Steinwolle-Produktion.