FG Nürnberg - Urteil vom 02.07.2009
7 K 328/08
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 lit. a;

Für Verdienstausfall gewährte Entschädigungszahlungen sind steuerpflichtig

FG Nürnberg, Urteil vom 02.07.2009 - Aktenzeichen 7 K 328/08

DRsp Nr. 2009/22901

Für Verdienstausfall gewährte Entschädigungszahlungen sind steuerpflichtig

Nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG gehören zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittelbar dazu dienen, den Verlust von entgangenen oder entgehenden Einnahmen auszugleichen, die, ihren Zufluss unterstellt, unter eine der in § 2 Abs. 3 Nr. 1 - 7 EStG genannten Einkunftsarten gefallen wären.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 lit. a;

Tatbestand:

Streitig ist, ob an den Kläger gezahlte Entschädigungen als Ersatz für entgangene Einnahmen anzusehen sind.

Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2000 und 2001 neben den streitgegenständlichen Zahlungen einer Versicherung Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Der Kläger ist schwerbehindert (Grad der Behinderung 80 %) und bezieht eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Die Verwaltung seines Vermögens obliegt daher seinem Vater als gerichtlich bestelltem Betreuer.