EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 42
EzA-SD 2018, 15
NZA 2018, 957
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 02.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 762/14
ArbG Köln, vom 10.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 9632/13
Funktion eines wirksam vereinbarten AnrechnungsvorbehaltsAusübung des Anrechnungsvorbehalts und billiges ErmessenMitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf übertarifliche ZulagenKein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei vollständiger Anrechnung bei allen Arbeitnehmern
BAG, Urteil vom 24.10.2017 - Aktenzeichen 1 AZR 346/16
DRsp Nr. 2018/1159
Funktion eines wirksam vereinbarten AnrechnungsvorbehaltsAusübung des Anrechnungsvorbehalts und billiges ErmessenMitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf übertarifliche ZulagenKein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei vollständiger Anrechnung bei allen Arbeitnehmern
Orientierungssatz:Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG bei der Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine übertarifliche Zulage besteht nicht, wenn der Arbeitgeber bei allen umgruppierten Arbeitnehmern die Anrechnung vollständig vornimmt.
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