Die Beteiligten streiten um die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Gästehaus.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und betreibt in X einen Handel mit.... Am Stammkapital der Klägerin sind Herr A zu 80 v.H. und Frau B zu 20 v.H. beteiligt. Alleiniger Geschäftsführer der Klägerin ist Herr A.
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