Die Klägerin erzielt als Pharma-Referentin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In ihrer Einkommensteuer(ESt)-Erklärung 1995 machte sie hierbei eigene Aufwendungen für die Garagenmiete für einen ihr vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Firmenwagen in Höhe von 840 DM als Werbungskosten geltend. Der Beklagte (das Finanzamt -FA-) ließ diese Aufwendungen im ESt-Bescheid 1995 vom 7.7.1997 ohne Begründung unberücksichtigt.
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