Streitig ist die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Die Kläger sind Eheleute. Sie sind seit 1995 verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Mit notariellem Vertrag vom 29. Dezember 1997 übertrugen die Großeltern der Klägerin, A. und P. W., dieser u.a. das Grundstück in R. von ... Gebäude und Freifläche, Dorfstr. ... Die Übergabe erfolgte mit sofortiger Wirkung, womit "Besitz, Nutzungen und Lasten, die Gefahr und die Verkehrssicherheitspflicht" über gingen.
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