BFH - Urteil vom 02.06.2004
II R 51/01
Normen:
BewG § 88 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 14
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 10.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 89/99

Gebäudesachwert: Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung

BFH, Urteil vom 02.06.2004 - Aktenzeichen II R 51/01

DRsp Nr. 2004/16655

Gebäudesachwert: Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung

Die Ermäßigung des Gebäudesachwertes wegen wirtschaftlicher Überalterung kommt nur in Betracht, wenn feststeht, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes aus objektiven, wirtschaftlich zwingenden Gründen gegenüber der gewöhnlichen (technischen) Nutzungsdauer, d. h. der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt und damit zu rechnen ist, dass das Gebäude vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird.

Normenkette:

BewG § 88 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin eines ca. 181 400 qm großen Grundstücks, welches sie am streitigen Stichtag 1. Januar 1997 für eigene betriebliche Zwecke nutzte. Auf dem Grundstück befinden sich zahlreiche Gebäude, darunter Produktionshallen, Büro-, Verwaltungs-, Schulungs- und Sozialgebäude sowie Gebäude mit Lager- und Werkstatträumen. Die Geschossfläche der bis zu fünfgeschossigen Betriebsgebäude beträgt ca. 169 000 qm. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters; die ältesten Gebäude wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts, die jüngsten 1982 errichtet.