FG Hessen - Urteil vom 25.04.2006
12 K 594/03
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 § 22 ;
Fundstellen:
DB 2007, 82
EFG 2006, 1758

Gebrauchsgegenstand; Privates Veräußerungsgeschäft; Verlust; Pkw - Berücksichtigung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

FG Hessen, Urteil vom 25.04.2006 - Aktenzeichen 12 K 594/03

DRsp Nr. 2006/29559

Gebrauchsgegenstand; Privates Veräußerungsgeschäft; Verlust; Pkw - Berücksichtigung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

1. Andere Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 EStG sind nur solche Wirtschaftsgüter, bei denen Wertsteigerungen während der einjährigen Behaltensfrist unabhängig von der Entwicklung des Marktes nicht von vornherein ausgeschlossen sind. 2. Wirtschaftsgüter des alltäglichen Gebrauchs (z.B. Pkws) fallen regelmäßig nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 § 22 ;

Tatbestand: