1. Der Senat geht davon aus, daß das Rechtsmittel ungeachtet des Rubrums der Beschwerdeschrift vom 31. August 1998 lediglich die Einkommensteuer 1988 betrifft.
2. Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|