I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein eingetragener Verein, der als solcher gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftsteuer befreit ist. Sein Zweck ist die Berufsvertretung von Landwirten. Für seine Verbandstätigkeit erhebt er von seinen (insgesamt etwa 10 000) Mitgliedern Mitgliedsbeiträge.
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