Der Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 10. Juni 2021 wird im Beschlussrubrum dahingehend berichtigt, dass Antragstellerin und Beschwerdeführerin nicht die //CRASH Service Gesellschaft mbH & Co. KG ist, sondern Antragstellerinnen und Beschwerdeführerinnen die //CRASH Verwaltungs GmbH und die //CRASH Beteiligungs GmbH & Co. KG sind.
Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 10. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerinnen sind Komplementärin und Kommanditistin der //CRASH Service Gesellschaft mbH & Co. KG. Sie meldeten die Gesellschaft unter dem 20. Januar 2021 zur Eintragung ins Handelsregister an.
Das Amtsgericht - Registergericht - hat den Eintragungsantrag zurückgewiesen. Die Beschwerde der Antragstellerinnen ist erfolglos geblieben. Mit ihrer vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgen die Antragstellerinnen ihr auf die Eintragung der Gesellschaft gerichtetes Begehren weiter.
II.
Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.
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