FG München - Urteil vom 22.08.2001
4 K 3205/01
Normen:
GrEStG § 8 Abs. 1 ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 41 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1329

Gegenleistung durch Baulandausweisung

FG München, Urteil vom 22.08.2001 - Aktenzeichen 4 K 3205/01

DRsp Nr. 2002/1086

Gegenleistung durch Baulandausweisung

Die Ausweisung von Bauland durch eine Gemeinde anläßlich des Erwerbs eines Grundstücks für vom Veräußerer zurückbehaltene Flächen stellt eine zusätzliche der GrESt zu unterwerfende Gegenleistung dar.

Normenkette:

GrEStG § 8 Abs. 1 ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 41 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob die Klägerin anlässlich des Erwerbs eines Grundstücks durch Baulandausweisung für vom Veräußerer zurückbehaltene Flächen eine der Grunderwerbsteuer zu unterwerfende zusätzliche Gegenleistung erbracht hat.