Mit notariellem Kaufvertrag vom ....1992 erwarb der Kläger eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. ...eines Grundstücks in..Dessen Gesamtfläche betrug etwa 2.500 qm. Verkäufer war die...... eine Bauunternehmung. Das Grundstück war bebaut. Der Veräußerer verpflichtete sich, die Bebauung abzureißen. Der Erwerb erfolgte zum Zwecke der Bebauung. Der vereinbarte Kaufpreis betrug... DM.
Mit Grunderwerbsteuerbescheid vom ... 1993 unterwarf der Beklagtezunächst den vereinbarten Grundstückskaufpreis der Grunderwerbsteuer. Die Festsetzung erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO.
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