Zwischen den Parteien ist streitig, ob der PKW des Klägers gepfändet werden durfte.
Der Kläger ist hauptberuflich als Arbeitnehmer nichtselbständig tätig. In seiner Freizeit betreibt er nebenberuflich ein ... Dienstleistungsunternehmen.
Wegen vollstreckbarer Steuerbeträge und Nebenabgaben i.H.v. ... DM pfändete der Beklagte am 12.12.1997 einen vor der Haustür der Wohnung des Klägers abgestellten und auf den Kläger zugelassenen Großraum-PKW (...) ... und überführte ihn zur Aufbewahrung in eine Spedition. Zuvor wurden in dem PKW eingebaute Kindersitze entfernt.
Hiergegen hat der Kläger am 16.12.1997 Einspruch eingelegt. Das Einspruchsverfahren verlief erfolglos.
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