Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein anerkannter Lohnsteuerhilfeverein, ist vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt) wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen zurückgewiesen worden, als er für eines seiner Mitglieder eine Einkommensteuererklärung einreichen wollte und darin neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt wurden. Mit seinem Antrag begehrt der Prozeßbevollmächtigte des Beigeladenen zu 2. die Festsetzung des Wertes seiner anwaltlichen Tätigkeit.
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