Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 4) wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.01.2019 in der Fassung des teilweisen Abhilfebeschlusses vom 29.03.2019 - Az.
1. Die Beteiligten streiten im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren darum, ob die Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat der Beteiligten zu 4) wirksam angefochten werden kann.
In ihrem Geschäftsbericht 2018 hat die Beteiligte zu 4) ausgeführt, dass sie im Jahr 2018 3.344 Mitarbeiter beschäftigte. Insgesamt waren sechs Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat zu wählen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|