Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 12.02.2021 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 18.03.2021 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Zwischen den Beteiligten ist vor dem Amtsgericht Bremerhaven eine Familiensache anhängig. Durch Teil- und Versäumnisbeschluss vom 21.10.2019 hat das Amtsgericht die Antragsgegnerin zur Auskunftserteilung verpflichtet und diese Verpflichtung durch Beschluss vom 14.01.2021 aufrechterhalten. Darüber hinaus hat es gegen die Antragsgegnerin mit Beschluss vom 27.11.2021 zur Erzwingung der ihr im Beschluss vom 21.10.2021 auferlegten Handlung ein Zwangsgeld in Höhe von € 5.000,00 verhängt. Durch Beschluss vom 12.02.2021 hat das Familiengericht den Verfahrenswertwert auf € 75.000,00 festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf den vorgenannten Beschluss Bezug genommen.
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