Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Februar 2012
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussrevision der Klägerin wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
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