Die Erinnerung ist unbegründet. Die Kostenrechnung entspricht dem Gesetz. Die Gerichtskosten für das Verfahren
Mit Beschluss vom 27. Oktober 2014
Die Ermittlung des Streitwerts ist nicht zu beanstanden. Als Streitwert ist der volle Betrag, d.h. 1.463.055 €, anzusetzen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|