I. Auf die Streitwertbeschwerde des Antragstellers vom 4.9.2017 wird die Streitwertfestsetzung in Ziffer 3. des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 30.08.2017 (Az.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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