GKG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 52 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5, § 63 Abs. 1 Satz 1, § 66
Tenor
Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs –Kostenstelle– vom 16. Februar 2017 KostL 265/17 (X R 4/17) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.