Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, gerichtet gegen die Verfahrenswertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 28. Juli 2020, wird zurückgewiesen.
1.
Das nach Maßgabe des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthafte und gemäß §§
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