Die Beschwerde der Beschwerdeführer vom 11.10.2019 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 04.10.2019 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.10.2019 -
I.
Im Ausgangsverfahren hat der Kläger durch die am 12.03.2019 beim Arbeitsgericht Stendal eingereichte Klage von der beklagten Stadt die Übertragung der Position Sachbearbeiter/-in Stabs- und Krisenmanagement begehrt. Die Beschwerdeführer sind die Prozessbevollmächtigten der klagenden Partei.
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