Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 19.10.2023 -
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 14.375,10 € festgesetzt.
Die Gebühr nach Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG ist nicht zu erheben.
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