Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. November 2015 -
Der Gegenstandswert wird für die Klage auf € 12.609,99 € und für den Vergleich auf 21.016,32 € (Mehrwert des Vergleichs: 8.406,66 €) festgesetzt.
I.
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