I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein türkischer Staatsangehöriger, begehrte im finanzgerichtlichen Verfahren die Zahlung von Kindergeld für die Monate August 2001 bis Januar 2002. Sein für das Klageverfahren gestellter Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) wurde mangels Erfolgsaussicht der Klage abgewiesen. Während des Klageverfahrens entsprach der Beklagte und Beschwerdegegner (Beklagter) im Hinblick auf eine geänderte Weisungslage hinsichtlich der Gewährung von Kindergeld für türkische Staatsangehörige dem Klagebegehren. Die Beteiligten erklärten sodann den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|