Auf die Gegenvorstellung des Klägers wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 5. April 2022 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf die Wertstufe bis 3.900.000 € festgesetzt wird.
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts ist zulässig und hat in der Sache Erfolg.
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